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Glossar Bauzaun und Absperrtechnik
57 Begriffe rund um Bauzaun, Absperrgitter, Baustellensicherung und Genehmigung, kurz und verständlich erklärt.
- Absperrgitter
- Niedrige, einhängbare Stahlgitter zur Lenkung von Menschen bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum.
- Absperrschranke
- Rot-weiß gestreifte Querschranke auf Fußplatten, mit der Arbeitsstellen gegenüber dem Verkehr abgegrenzt werden.
- Amortisation (Miete oder Kauf)
- Zeitpunkt, ab dem gekaufte Elemente günstiger sind als wiederholte Miete.
- Anlieferung
- Transport der Mietelemente zum Einsatzort am vereinbarten Tag.
- Anticlimb
- Bauzaunelement mit sehr enger Masche, das das Überklettern erschwert.
- Auf- und Abbau
- Montage und Demontage der Absperrung am Einsatzort, auf Wunsch durch unser eigenes Montageteam.
- Bauherr
- Wer auf eigene Verantwortung ein Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder ausführen lässt.
- Bauschild
- Tafel an der Baustelle mit den Angaben zum Vorhaben und zu den Verantwortlichen.
- Baustelleneinrichtung
- Alle vorübergehenden Anlagen, die für den Betrieb einer Baustelle nötig sind, vom Zaun bis zum Container.
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Bundesverordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
- Bauzaun
- Mobiler Zaun aus Stahlgitterelementen, der ohne Fundament auf Füßen steht.
- Bauzaunfuß
- Fußblock aus Beton oder Kunststoff, in dem die Rohre zweier Bauzaunelemente stehen.
- Bauzaunschelle
- Klemme, die zwei benachbarte Bauzaunelemente oben miteinander verbindet.
- Bauzaunstütze
- Schräge Strebe, die ein Bauzaunelement gegen Umkippen abstützt.
- Bauzauntor
- Element mit Torflügeln, das eine Zufahrt oder einen Durchgang im Bauzaun schafft.
- Beschwerung
- Zusätzliches Gewicht an Fuß oder Stütze, das die Standfestigkeit eines Zauns erhöht.
- Bühnengitter
- Schweres Absperrelement vor Bühnen, das durch das Gewicht des Publikums auf seiner Bodenplatte stabilisiert wird.
- Bühnengraben
- Abgesperrter Bereich zwischen Bühne und Publikum.
- Einfriedung
- Baurechtlicher Begriff für Zäune, Mauern und Hecken, die ein Grundstück abgrenzen.
- Feuerverzinkung
- Korrosionsschutz, bei dem Stahl in flüssiges Zink getaucht wird.
- Fluchttür
- Tür im Bauzaun mit Panikschloss, die sich von innen jederzeit ohne Schlüssel öffnen lässt.
- Fluchtweg
- Weg, über den Personen einen Bereich im Gefahrenfall sicher verlassen können.
- Freimeldung
- Mitteilung des Mieters, dass die Mietsache abgeholt werden kann.
- Gebrauchte Bauzäune
- Bereits eingesetzte Elemente, die zum Kauf angeboten werden.
- Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung der Gefahren einer Tätigkeit und der nötigen Schutzmaßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz.
- Gemeingebrauch
- Die jedermann erlaubte Nutzung öffentlicher Straßen und Wege im Rahmen ihrer Widmung.
- Grundstückssicherung
- Abgrenzung einer Fläche gegen unbefugtes Betreten und Ablagerungen.
- Halbhoher Bauzaun
- Bauzaunelement mit etwa 1,20 Metern Höhe für Abgrenzungen ohne Sichtbarriere.
- Hamburger Gitter
- Regionale Bezeichnung für Absperr- beziehungsweise Polizeigitter.
- Landesbauordnung
- Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes, unter anderem mit Vorgaben zur Baustelle.
- Leitbake
- Rot-weiße Tafel auf Fuß, die den Verkehr an Arbeitsstellen vorbeiführt.
- Mannesmanngitter
- Gängiger Name für einhängbare Absperrgitter.
- Maschenweite
- Abstand der Gitterstäbe in einem Bauzaunelement, angegeben in Millimetern.
- Mietdauer
- Zeitraum zwischen Anlieferung und Abholung gemieteter Elemente.
- Mobilzaun
- Anderer Name für Bauzaun, betont die Aufstellung ohne Fundament.
- Notweg für Fußgänger
- Ersatzweg, wenn ein Gehweg wegen einer Baustelle gesperrt ist.
- Ordnerstufe
- Tritt an der Rückseite eines Bühnengitters, auf dem Ordner erhöht stehen.
- Panikschloss
- Schloss, das sich von innen ohne Schlüssel durch Drücken öffnen lässt.
- Personentor
- Einflügeliges Tor im Bauzaun für Fußgänger.
- Polizeigitter
- Schweres Absperrgitter, das auch Druck von Menschenmengen standhält.
- Round-Top
- Bauzaunelement mit oben gebogenem Rahmen statt rechtwinkliger Ecken.
- RSA 21
- Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021.
- Selbstabholung
- Abholung gekaufter oder gemieteter Ware durch den Kunden im Lager.
- Sicherheitskonzept
- Planungsunterlage einer Veranstaltung, die Gefahren, Fluchtwege, Ordnerdienst und Absperrungen beschreibt.
- Sichtschutzplane
- Plane, die am Bauzaun befestigt wird und Sicht, Staub und Wind zurückhält.
- Sondernutzung
- Nutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus, etwa durch einen Bauzaun.
- Straßenverkehrsbehörde
- Behörde, die verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeitsstellen erlässt.
- Transportpalette
- Stahlgestell für Lagerung und Transport von Bauzaunelementen.
- Übersteigschutz
- Maßnahmen, die das Überklettern eines Zauns erschweren.
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Bescheid der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 6 StVO über die Absicherung einer Arbeitsstelle.
- Verkehrssicherungspflicht
- Pflicht, Gefahren aus dem eigenen Verantwortungsbereich für andere abzuwenden.
- Versammlungsstättenverordnung
- Landesrechtliche Vorschriften für Gebäude und Flächen mit vielen Besuchern.
- Werbeplane
- Bedruckte Plane am Bauzaun oder Absperrgitter.
- Windlast
- Kraft, die Wind auf eine Fläche ausübt.
- Windzone
- Einteilung Deutschlands in vier Zonen nach der zu erwartenden Windgeschwindigkeit.
- Zufahrtssperre
- Hindernis, das Fahrzeuge an der Einfahrt in einen Bereich hindert.
- Zutrittskontrolle
- Regelung, wer einen abgegrenzten Bereich betreten darf.